| Denkmalschutz |
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Für Kulturdenkmäler, Gesamtanlagen sowie für den Umgebungsschutz von Kulturdenkmälern sind die Denkmalbehörden zuständig. Hier erhalten Sie nicht nur kostenlosen Rat bei Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, sondern auch die vom Denkmalschutzgesetz vorgeschriebenen Genehmigungen. Ob ein Haus in Lorch/Rhein oder in Rüdesheim am Rhein unter Denkmalschutz steht, geht aus den Denkmalliste des Landesamtes hervor. Die Listen für Lorch und Rüdesheim können Sie als pdf-Dokument einsehen und herunterladen (siehe Liste der Kulturdenkmäler). Einzelheiten, wie zum Beispiel den Text des Denkmalschutzgesetzes, die Förder- und Steuerrichtlinien sowie die "Tipps für Denkmaleigentümer", finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen: www.denkmalpflege-hessen.de |
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| pdf-Dokumente: | Sie benötigen zum Lesen den Adobe Reader | |||||
| Lorch/Rhein - Kulturdenkmäler | ||||||
| Lorch/Rhein - Gesamtanlagen | ||||||
| Rüdesheim am Rhein - Gesamtanlagen | In den Listen sind mit KD-Name die Gesamtanlagen bezeichnet. Mit Begründung sind die Objekte der Gesamtanlage näher bezeichnet. | |||||
| Ansprechpartner: | ||||||
| Landesamt für Denkmalpflege Hessen Schloss Biebrich 65203 Wiesbaden Frau Dr. Gisela Kniffler Telefon: 0611 / 6 90 61 23 E-Mail: g.kniffler@denkmalpflege-hessen.de |
Untere Denkmalschutzbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach Frau Dipl.-Ing. Architektin Petra Leinen Telefon: 06124 / 51 05 49 E-Mail: petra.leinen@rheingau-taunus.de |
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